Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf
Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf

Wenn man praktisch bei einem kleinen Spaziergang direkt im Ort einkaufen, um die Ecke in den Geschäften stöbern und anschließend gemütlich im Cafe oder Restaurant sitzen kann … dann weiß man es zu schätzen, dass es im Ort noch eine Vielfalt an lokalen Geschäften gibt.

Beteiligen Sie sich an der Aktion „Einkaufstüten zählen, Stempel sammeln … beim heimat shoppen 2024″, schauen Sie vom 13. September bis 13. Oktober 2024 bei den teilnehmenden Geschäften vorbei, zählen die heimat-shoppen-Einkaufstüten in den Schaufenstern, sammeln Stempel und gewinnen mit etwas Glück tolle Preise!

So geht es:
Man muss von den im Teilnahmeschein genannten Geschäften/Betrieben bei mindestens 3 die „heimat shoppen Einkaufstüten“ (siehe Foto unten) im Schaufenster zählen und im Teilnahmeschein die richtige Anzahl beim jeweiligen Geschäft in das entsprechende Feld eintragen.
Das geht ganz einfach & schnell!

Dazu noch bei mindestens 3 der teilnehmenden Geschäfte/Betriebe Stempel sammeln im Flyer (im Feld abstempeln lassen).

An der Verlosung teilnahmeberechtigt sind nur jene Teilnahmescheine, die diese Mindestanzahl von 3 richtigen Einkaufstüten-Zahlen & Stempel vorweisen können, den u.g. Teilnahmebedingungen entsprechen und richtig ausgefüllt sind.

Weitere Infos zur überregionalen IHK-Kampagne finden Sie hier: https://www.heimat-shoppen.de

Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf

Diese Geschäfte sind in 2024 dabei!

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

 

Die Teilnahme am Gewinnspiel „Einkaufstüten zählen, Stempel sammeln beim heimat shoppen 2024“ der Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf e.V., nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Mit dem Teilnahmeschein muss man von den im Flyer genannten Geschäften bei mindestens 3 die „heimat shoppen Einkaufstüten“ (siehe Foto nebenan) im Schaufenster gezählt und im Teilnahmeschein die richtige Anzahl beim jeweiligen Geschäft in das entsprechende Feld eintragen. Dazu muss man bei mindestens 3 der teilnehmenden Geschäfte/Betriebe Stempel sammeln (im Geschäft/Betrieb das entsprechende Feld abstempeln lassen).

An der Verlosung teilnahmeberechtigt sind nur jene Teilnahmescheine, die diese Mindestanzahl von 3 richtigen Einkaufstüten-Zahlen UND Stempel vorweisen können, den Teilnahmebedingungen entsprechen und richtig ausgefüllt sind.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind die Vorstandmitglieder der Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf e.V. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Der Teilnahmeschluss ist Donnerstag, der 13. Oktober 2024 um 18 Uhr.

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnahmescheine, die fristgerecht an die Adresse der Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf eingesendet wurden (Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf e.V., c/o Andreas Guthke, Menzelstraße 7, 64546 Mörfelden-Walldorf), oder im dortigen Briefkasten hinterlegt wurden oder im Ladengeschäft „La Cantinetta“ in der Langgasse 40 in Mörfelden in der Extra-Losbox abgegeben wurden.

Eine Übersendung per E-Mail reicht nicht. Danach eingegangene Teilnahmescheine können nicht mehr bei der Verlosung berücksichtigt werden.

Es darf pro Teilnehmer nur ein Teilnahmeschein eingereicht werden. Es ist strengstens untersagt, mehrere Teilnahmescheine zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auslosung der Preise erfolgt im Oktober 2024 unter notarieller Aufsicht.

Die Gewinner werden nach Ende des Gewinnspiels telefonisch oder per E-Mail oder schriftlichbenachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreichbar ist und er sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse und Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf e.V. angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist nicht möglich. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der Gewerbegemeinschaft Mörfelden-Walldorf e.V.